Vorlage öffentlich - VO/13GV/2010-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der erneuten Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 "Windpark am Krähenberg" der Gemeinde Gägelow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Gägelow
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Vorberatung
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18.01.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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02.02.2010
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung
beschließt die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine erneute
Veränderungssperre nach § 14 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18
„Windpark am Krähenberg“ der Gemeinde Gägelow.
Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Aufhebungssatzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich
bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landkreis
Nordwestmecklenburg wurde im Zusammenhang der vorliegenden Anträge auf
Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark am
Krähenberg“ von der Genehmigungsbehörde, dem Staatliche Amt für Umwelt
und Natur Schwerin, gebeten, sich zur
Rechtmäßigkeit der am 17.06.2008 beschlossenen und am 24.06.2008 bekannt
gemachten erneuten Veränderungssperre zu äußern.
Die Prüfung des Landkreises
– Fachdienst Bauordnung und Planung – ergab, dass die Satzung über
eine erneute Veränderungssperre nach § 14 BauGB für das Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ rechtswidrig ist (siehe
beiliegende Schreiben des Landkreises vom 12.10.2009 und vom 07.01.2010 [Anlage
3 und 5]).
Das Ministerium für Verkehr,
Bau und Landesentwicklung M-V weist ebenfalls in seinem Schreiben vom
11.01.2010 daraufhin, dass die Veränderungssperre ihren Zweck verfehle (siehe
Anlage 6).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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40,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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161,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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217,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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127,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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118,5 kB
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