Vorlage öffentlich - VO/13GV/2010-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2010.

 

Die Gemeindevertretung nimmt von der beigefügten Wirtschafts- und Finanzplanung der kommunalen Gesellschaft Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der § 46 und 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2010 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegt die Wirtschafts- und Finanzplanung des kommunalen Unternehmens bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen ist.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...