Informationsvorlage - VO/12SV/2009-057-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Umweltausschuss nimmt vorliegende Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Zuge des BImSch-Antrages für 2 Windenergieanlagen in der Gemarkung Questin ist am 23.11.2009 im Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Schwerin im Beisein der Landgesellschaft M-V mbH, des Landkreises Nordwestmecklenburg, des Investors und der zuständigen Abteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes M-V folgendes vereinbart worden:

 

Der BImSch-Antrag für die o. g. 2 Windkraftanlagen wird auf der Grundlage eines Vertrages zwischen der FA Kenersys GmbH (Investor), der Landgesellschaft M-V mbH und dem Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt, in dem die Landgesellschaft M-V mbH zusichert, den ermittelten Kompensationsbedarf auf Flächen der Landgesellschaft M-V mbH zu erbringen.

Die Landgesellschaft M-V mbH hat in diesem Zusammenhang zugesichert, dass vorrangig Flächen im Stadtgebiet Grevesmühlen, für die im Landschaftsplan entsprechende Maßnahmen ausgewiesen sind, berücksichtigt werden. Die Stadt Grevesmühlen hat in der Beratung die Auffassung vertreten, dass keine stadteigenen Flächen für den Ausgleich zur Verfügung gestellt werden, da in diesem Falle eigene ausgleichspflichtige Maßnahmen behindert werden würden.

 

Die Verwaltung wird im Nachgang zu dem Gespräch vom 23.11.2009 den Landkreis Nordwestmecklenburg auffordern, dass die Landgesellschaft M-V mbH im Zuge dieses Vertrages verbindlich und vorrangig diejenigen Maßnahmen umsetzt, die im Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen ausgewiesen sind und in Flächenverfügbarkeit  der Landgesellschaft M-V mbH stehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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