Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Kostenbeteiligung an der Maßnahme Anlage einer Streuobstwiese in der Gemarkung Everstorf entsprechend der beigefügten Vereinbarung mit dem Forstamt Schönberg der Landesforstanstalt M-V auf der Grundlage der von der Stadtvertretung am 15.12.2008 beschlossenen Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 für das Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Umsetzung des B-Planes Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest“ werden auf Grund der erheblichen Versiegelungen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, die nur zu einem geringen Teil im Plangebiet selbst erbracht werden können.

 

Im Aufstellungsverfahren für den B-Plan Nr. 29 trat das Forstamt an die Verwaltung heran, mit Hilfe einer Kostenvereinbarung die Anlage einer Streuobstwiese in der Gemarkung Everstorf, Flur 1, auf dem Flurstück 10/1, mit einer Teilfläche von 1,0 ha von der Stadt Grevesmühlen zu kofinanzieren. Die Maßnahme wurde daraufhin als Kompensationsmaßnahme im B-Plan Nr. 29 festgesetzt (s. Beschluss der Stadtvertretung vom 25.12.2008).

 

Die Vorteile einer solchen Kostenvereinbarung liegen zum Einen in der geringen Mittelaufwendung und zum Anderen in der geringen eigenen Einbindung in die notwendigen planerischen Vorbereitungen bis hin zur Umsetzung und anschließenden Pflege, da dies dem Vertragspartner (Forstamt) obliegt.

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leit-

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Leitbild 3

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bild 8

 

 

Grevesmühlen, die Stadt des Kleingewerbes und des Mittelstands

Projekt-Nr. 30: Entwicklung des Gewerbe-und Industriegebietes Nordwest

Priorität: mittel

 

 

 

 




 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 15T€ sind im Haushalt 2009 unter dem Produkt 55101.01900000  Maßnahme 040 eingestellt.

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Anlagen

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