Vorlage öffentlich - VO/01GV/2021-241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung für die Jugendfeuerwehr Bernstorf in Höhe von 100,00 Euro von Herrn Andre´ Schmeichelt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro überschritten wurde.

Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und liegt dem Beschluss als Anlage bei.  

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendungen führen in der Regel zu Mehreinzahlungen und somit zur Verbesserung des Finanzhaushaltes.               

 

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