Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-482

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 für einen Teilbereich der Flächen zwischen Questiner Weg, Bahnhofstraße und Bahnlinie. 

 

Der Bereich wird begrenzt:

- im Norden: durch die rückwärtigen Grundstücksflächen der Grundstücke

  an der „Schillerstraße“ bzw. an der „Puschkinstraße“,

- im Osten: durch die rückwärtige Grenze der Bebauung „An der Trift“,

- im Süden: durch die Bahnlinie,

- im Westen: durch bebaute Grundstücke mit der Haus-Nr. 14-18 an der

„Puschkinstraße“ und durch Garagen. 

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

2. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Wohnbebauung,

- planungsrechtliche Vorbereitung von Mehrfamilienhäusern.

 

  3. De Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

An die Stadt Grevesmühlen wurde der Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für den

Bereich zwischen Questiner Weg, Bahnhofstraße und Bahnlinie (im rückwärtigen Bereich)

herangetragen. 

 

Der Antragsteller ist die BIG Brüeler Immobilien & Grundbesitz GbR. 

 

Beabsichtigt ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 10 Wohnungen in

wenigstens dreigeschossigen Gebäuden. Die Errichtung und städtebauliche Einordnung von

maximal fünfgeschossigen Gebäuden soll innerhalb des Bereiches nach Vorlage der

schalltechnischen Untersuchung geprüft werden. 

 

Der rückwärtige Bereich der Bebauung an der „Puschkinstraße“ und „An der Trift“ bietet sich

für eine ergänzende Bebauung an. 

Voraussetzung ist die Sicherung der verkehrlichen Anbindung an das übergeordnete

Verkehrsnetz. 

 

Die Zielsetzung besteht darin, ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. 

 

Im Rahmen der Aufstellung sollen folgende Belange untersucht werden: 

 

- Verkehrstechnische Regelung unter Inanspruchnahme des „Questiner Weges“, „Maxim-

Gorki-Straße“ sowie „An der Trift“. 

- Betrachtungen von Auswirkungen auf diese Straßen in Bezug auf Verkehr und den

ruhenden Verkehr. 

- Die Erschließung des inneren Bereiches soll über verkehrsberuhigte Flächen erfolgen.

Dies bedarf insbesondere unter Berücksichtigung der Umgebungssituation der

Abstimmung mit dem Landkreis. 

- In Bezug auf den Lärm sind die Auswirkungen durch die Bahnstrecke auf das Gebiet und

die verkehrslärminduzierten Auswirkungen auf die vorhandene Bebauung zu betrachten. 

- Die hauptsächliche Anbindung ist derzeit über die Straße „An der Trift“ vorgesehen. Die

Machbarkeit ist im Rahmen der voranzustellenden gutachterlichen Überprüfungen in

Bezug auf Verkehr und Schall zu überprüfen. 

 

- Die Abstandsflächen in Bezug auf die Umgebungsbebauung sind insbesondere im

Übergang von mehr- zu eingeschossiger Bebauung entsprechend zu beachten und zu

berücksichtigen. 

- Für die Flächen im Süden des Gebietes, unmittelbar an der Bahnstrecke, ist eine

Bewertung zur Nutzung erst auf der Vorlage von schalltechnischen Überprüfungen

möglich. 

 

Der Antragssteller übernimmt alle mit der im Zusammenhang der Aufstellung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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