Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“.

2.      Das Plangebiet befindet sich westlich der Karl-Marx-Straße, südlich des Amtsgerichts und grenzt im Süden und im Westen an vorhandene dem Wohnen dienende Bebauung an.

3.      Die Planungsziele bestehen in der Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung. Vorgesehen ist die Errichtung von 78 WE in mehrgeschossigen Gebäuden. Straßenbegleitend zur Karl-Marx-Straße sind länger gestreckte Gebäude vorgesehen. Im hinteren Bereich des Grundstücks sind Stadtvillen vorgesehen. Etwa 42 WE sind als „Barrierefreies Betreutes Wohnen“ vorgesehen.

4.      Der Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Flächen werden wieder nutzbar gemacht.

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sind auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses mit den dargestellten Planungszielen frühzeitig in Anlehnung an § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes behandelt und den Beschluss am 05.10.2009 gefasst, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Um das Verfahren zu beginnen, wird der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst. Der Geltungsbereich ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind mit den Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes frühzeitig zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Somit ist eine Prüfung der Umweltbelange und eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

Grevesmühlen, die wachsende Stadt

Projekt 19:

Entwicklung des ehemaligen Gewerbestandortes „Diamant“ zum Wohnstandort

Priorität: gering

 

 

 

 

 




 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

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Anlagen

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