Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.       Straßenbenennung:

 

Die Planstraßen A und B im Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen“ erhalten folgenden Straßennamen:

 

              „Am Baarssee“

 

2.       Straßenwidmung

 

Die Straße „Am Baarssee“ wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 StrWG – MV als Ortsstraße eingestuft.

 

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Benennung und Widmung öffentlich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 1 und § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG – MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 10. Juli 2006 (GVOBl. S. 539), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern.

 

Die im beigefügten Lageplan dargestellten Planstraßen A und B erhalten den Straßennamen „Am Baarssee“ in Anlehnung an alte Flurbezeichnungen historischer Flurkarten.

 

Die Gemeindestraße wird gemäß § 7 StrWG – MV dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung werden die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen, insbesondere die Straßenbaulast, die verkehrsrechtliche Zuständigkeit und die Straßenreinigungspflicht geregelt.

 

Die Gemeindestraße wird gemäß § 3 Nr. 3 a) StrWG M-V erstmalig als Ortsstraße eingestuft, da die Straße „Am Baarssee“ dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes „Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest“ dient.

Die erstmalige Einstufung in einer Straßengruppe ist gemäß § 7 Absatz 1 Satz 5 StrWG – MV in der Widmungsverfügung festzulegen.

 

Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gemäß § 7 Absatz 2 StrWG – MV öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leit-

bild 1

Leit-

bild 2

Leitbild 3

„Grevesmühlen, die Stadt des Kleingewerbes und des Mittelstandes“

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bild 4

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bild 5

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bild 6

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bild 7

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bild 8

 

 

Die Straßenbenennung und –widmung der Planstraßen im Bebauungsplan Nr. 29 erfolgt im Rahmen der Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Nordwest (= Projekt 30)

 

 

 

 



 

 

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Anlagen

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