Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-429

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, Vorschläge zu unterbreiten, wie Belange der Inklusion verlässlich und kontinuierlich in die Arbeit der Stadtverwaltung und in politische Entscheidungsfindungen integriert werden können.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 19.02.2021 stellte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag auf Einsetzung einer/s ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Grevesmühlen.

 

 

Der Kultur- und Sozialausschuss am 2. März 2021 diskutierte den Vorschlag und sprach sich einmütig für eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Behindertenverband aus.

 

 

Der Hauptausschuss am 9. März 2021 befasste sich ebenfalls ausführlich mit diesem Thema. Am Ende der Diskussion wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE in seiner ursprünglichen Form zurückgezogen. Die Mitglieder des Hauptausschusses sprachen sich einmütig für einen Prüfauftrag der Stadtvertretung an den Bürgermeister mit folgendem Tenor aus:

 

 

1. Belange der Inklusion sind für das gesellschaftliche Zusammenleben von herausragender Bedeutung und müssen deshalb besondere Berücksichtigung bei der Arbeit der Stadtverwaltung und der Stadtvertretung finden.
Die Stadt Grevesmühlen bekennt sich zur UN-Behindertenrechtskonvention und sieht sich in der Pflicht, vor Ort die schrittweise Inklusion aller Menschen mit Behinderung umzusetzen.

 

 

2. Mit Beschluss vom 18. Juni 1990 hat sich die damalige Stadtverordnetenversammlung bereits ausdrücklich zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung bekannt und sich verpflichtet, den Behindertenverband Grevesmühlen e.V. in politische Entscheidungsfindungen, die Inklusion betreffend, zu integrieren. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie dies in aktuelle Regelwerke der Stadtverwaltung und Satzungen der Stadt überführt werden kann.

 

 

3. Der Bürgermeister soll im Rahmen seines Prüfauftrages Vorschläge erarbeiten, wie die fortdauernden Aufwendungen des Behindertenverbandes für die Belange der Inklusion in unserer Stadt ebenso kontinuierlich erstattet werden können.

4. Die Vorschläge sollen der Stadtvertretung bis zum III. Quartal 2021 vorgelegt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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