Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-423

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt, das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie mit folgenden Maßgaben anzuwenden:

 

  1. Umlaufbeschlüsse sind grundsätzlich zu vermeiden. In Notfällen werden die Stadtpräsidentin und die Vorsitzenden der Ausschüsse der Stadt Grevesmühlen ermächtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Infektions- und Gesetzeslage von diesem Grundsatz abzuweichen.
  2. Die Entscheidung darüber, ob eine Präsenzsitzung oder eine Videokonferenz anberaumt wird, treffen die Stadtpräsidentin und die Vorsitzenden der Ausschüsse der Stadt Grevesmühlen sowie der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land mit der Einladung zur Sitzung nach Beurteilung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens und womöglich pandemiebedingt bestehender Unmöglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern dieser Gremien an einer Präsenzsitzung (z.B. im Zuge von Quarantäneanordnungen).
  3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind Videokonferenzen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse in allgemein zugängliche Netze zu übertragen, um Zusammenkünfte in Räumen zu vermeiden.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt für die kommenden drei Monate alle nach diesem Gesetz zulässigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss zu übertragen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 28. Januar 2021 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das beiliegende Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie beschlossen. Nach dessen § 2 haben die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nun verschiedene Möglichkeiten, bis zum 31.12.2021 aus Gründen des Infektionsschutzes von organisationsrechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung abzuweichen. Ob und von welchen dieser Möglichkeiten wann Gebrauch gemacht werden soll, entscheidet die Stadtvertretung.

 

Das Gesetz und die Hinweise des zuständigen Ministeriums sind vorher an alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter versendet worden.

 

Umlaufbeschlüsse bedürfen in dem jeweiligen Einzelfall der 100%igen Zustimmung aller Mitglieder des Gremiums. Insofern erscheint die erfolgreiche Durchführung in der Regel fraglich. Es ist vielmehr zu erwarten, dass letztlich Abstimmungen nachgeholt werden müssen, was erheblichen Mehraufwand mit sich bringen würde.

 

Der Beschluss zu II. bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Stadtvertretung.

 

Um die Handlungsfähigkeit der Stadtvertretung auch bei einem kritischen Infektions-geschehen im Landkreis Nordwestmecklenburg und/oder in der Stadt Grevesmühlen abzusichern, bis die Corona-Pandemie überwunden ist, erlaubt die Beschlussfassung über diesen Beratungsgegenstand keinen Aufschub. Insbesondere gilt es vor dem Hintergrund einer kaum zu prognostizierenden Entwicklung der Infektionszahlen, die Gesundheit der Mitglieder der Stadtvertretung sowie der Einwohnerinnen und Einwohner Grevesmühlens zu schützen. Ein früheres Ausreichen dieser Beschlussvorlage war nicht möglich, weil das zu Grunde liegende Gesetz erst am 28. Januar 2021 veröffentlicht wurde.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

KEINE

 

 

 

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Anlagen

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