Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-644

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den erhöhten Eigenanteil zur Finanzierung der Beschaffung eines LF20 aufgrund der Kürzung der Fördermittel des Landkreises zu tragen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Laut Stellungnahme des Landkreises vom 19.01.2021 ist es grundsätzlich möglich, eine Förderung berechnet auf die Anschaffung eins HLF10 zu erhalten, tatsächlich jedoch ein LF20 zu beschaffen. Dies entspricht also den Forderungen der Gemeinde.

Jedoch sieht die Förderrichtlinie des Landkreises bei „Uneinigkeit“ vor, dass der Grundfördersatz von 25% der Förderfähigen Kosten um 10 abzusenken ist. Im Ergebnis würde der Gemeinde ein Förderbetrag von 15% der förderfähigen Anschaffungskosten eines HLF10 in Aussicht gestellt.

Geht man von Anschaffungskosten für ein HLF10 in Höhe von 270.000 € aus, ergäbe dies eine Fördersumme von 40.500 € (bei 25% wären es 62.500 €).

Die Differenz wäre von der Gemeinde zu tragen.

 

Die Drittförderung des Landes beträgt bis zu 33%. Ein Fördermittelbescheid liegt hier noch nicht vor.

Ausgehend von einer 33%-igen Förderquote und der Annahme, dass auch das Land bei den Fördermitteln auf die Anschaffungskosten eines HLF10 abstellt, würde der Fördermittelbetrag des Landes 89.100 € betragen.

 

Es wird also derzeit von einer Gesamtförderung von 129.600 € vorbehaltlich der ausstehenden Bescheide ausgegangen.

Für die Beschaffung eines LF20 wird von Gesamtkosten von 422.740 € ausgegangen.

Der Eigenanteil der Gemeinde am Beschaffungsprozess läge also bei 293.140 € (statt geplant bei 141.000 €).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung des zusätzlichen Eigenanteils ist über den Haushalt 2022/2023 abzusichern.

 

 

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Anlagen

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