Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-642

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Zur Vorbereitung des weiteren Planungsverfahrens trifft die Gemeindevertretung Entscheidungen zu folgenden Varianten:

 

  1. Die Errichtung eines Lagerplatzes in der Änderung wird abgelehnt.
  2. Die Aufstellung der Container innerhalb der Baufenster wird gebilligt.
  3. Es wird ein bedingter Lagerplatz in die Änderung aufgenommen, der an das angemeldete Gewerbe gekoppelt ist.
  4. Die Einrichtung eines Baufensters zur Errichtung eines Wohnhauses wird zugestimmt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem 26.05.2020 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Gemeinde gefasst. Es fand anschließend die Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

 

Nunmehr finden die Vorbereitungen für das weitere Verfahren statt. Da eine weitere Auslegung nicht auszuschließen ist, bittet Herr Bauer weitere Änderungen aufzunehmen.

 

So beantragt Herr Bauer die Aufnahme eines Baufensters zur Errichtung eines Wohnhauses im nordöstlichen Teil seines Grundstückes. Ferner möchte er den Lagerplatz zur Unterbringungen folgender Gegenstände nutzen:

 

-Halbzeuge aus Metall z.B. Träger, Rohre, Winkel  für die Tätigkeit im KFZ Bereich

- bis zu 3 Überseecontainer (dauerhaft) zur Unterbringung von Kleinmaterial

-geringe Mengen an Baumaterialien z.B. Pflastersteine ; Mauersteine ; Teile für Abwasserleitungen zum eigenen Gebrauch -alles Stapelware auf Europaletten (kein Schüttgut)

- geringe Mengen an Schüttgut zur Instandhaltung der Verkehrsflächen auf dem Flurstück 174/2 (Kies und Asphalt)

 

Hinsichtlich der Container ist festzuhalten, dass die Aufstellung baurechtlich nur innerhalb der geplanten Baufenster möglich wäre und nicht auf dem Lagerplatz.

 

Die Gewerbeanmeldung, die den Amt vorliegt, lautet:

„Betrieb einer Photovoltaikanlage und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten“ sowie „Reparatur und Instandhaltung von Land-. Forstwirtschaftlichen Maschinen; Maschinen der Bauwirtschaft und anderer Maschinen“.
 

Laut den derzeitigen Festsetzungen des B-Planes Nr. 14, 1. Änderung sind nicht störende Gewerbebetriebe innerhalb des Gebietes zulässig. Lagerplätze sind generell nicht zulässig.

 

Für den derzeitig geplanten Lagerplatz östlich des Geländes wurde im Jahr 2012 eine Baugenehmigung zur Erstellung von Mitarbeiterparkplätzen erlassen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...