Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 30,

34.1 und 34.2 (Wohngebiet Mühlenblick) einzuleiten, so dass die Beschränkungen für

regenerative Anlagen (Photovoltaik bzw. Solarthermie) auf max. 20% der bestehenden

Dachflächen aufgehoben wird. 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In dem o.g. Wohngebiet besteht für alle Teilbereiche die Einschränkung zur Errichtung von

Anlagen von regenerativen Energien. In dem Bereich solcher Anlagen gab es in den letzten

Jahren eine erheblich wirtschaftliche, ökonomische und finanzielle Entwicklung. Die

Installation solcher Anlagen ist für Hausbesitzer erheblich attraktiver geworden und auch ein

Muss bei der Errichtung von Neubauten. Das neue Gebäudeenergiegesetz stellt hierbei

weitere Anforderungen an die Bauherren bei der Umsetzung eines Bauvorhabens. Auch die

Akzeptanz solcher Anlagen ist in der Bevölkerung gestiegen und ist vermehrt im Stadtgebiet

anzufinden. 

Die Stadt Grevesmühlen selbst ist in vielen Bereichen der regenerativen Energien breit und

modern aufgestellt. Ein Baustein dieser positiven Entwicklung ist der Verein „Grevesmühlen -

Stadt ohne WATT - Verein für nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung e. V.“ der sich seit

Jahren für nachhaltige Entwicklung in unserer Region engagiert und einsetzt. Dort heißt es:

„Der Verein versteht sich als Motor für die Gestaltung und Umsetzung einer nachhaltigen

Entwicklung der Stadt Grevesmühlen und ihrer umliegenden Amtsgebiete.“ Aus diesen und

weiteren Gründen, sollten die vorhandenen Beschränkungen in den o.g. Baugebieten

aufgehoben werden. 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten der Änderung der Bebauungspläne, die noch nicht im Haushalt erfasst sind.

 

 

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Anlagen

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