Vorlage öffentlich - VO/09GV/2020-336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB zu zustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Grundstücke Gemarkung Rütinger Steinfort, Flur 1, Flurstück 351/1 und 351/2 wurde eine Absicht zur konzeptionellen Überarbeitung vorgetragen.

 

Die Zielsetzungen für das Grundstück bestehen in einer veränderten baulichen Ausnutzung. Die Zielsetzungen bestehen in einem Dreiseithof. Eine umfassende Verdichtung ist nicht vorgesehen. Es ist die Errichtung von Gebäuden in ortstypischer Bauweise vorgesehen. Eine Änderung der Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes wäre jedoch notwendig.

Die Zahl der Wohnungen wird mit zwei als Obergrenze gesehen. Somit ist eine verträgliche Einordnung möglich. Die Gebäude sollen behutsam in das Gelände eingefügt werden. Hierzu liegt eine Vermessung vor.

Darüber hinaus ist auf dem Grundstück eine Hobby-Tierhaltung vorgesehen.

Die konzeptionellen Überlegungen sind beigefügt (Übersichtskarten).

 

In dem Verfahren sollen die überbaubaren Flächen verändert werden und die Traufhöhen und Firsthöhen angepasst werden; maßgeblich geht es darum, die Traufhöhen auch dem Bestandsgebäude anzupassen. Das Bestandsgebäude hat Traufhöhen von 4,00 m bis 4,50 m. Die Firsthöhe von 9,50 m ist ausreichend. Eine ortstypische Bebauung ist vorgesehen.

 

Der Antragsteller bittet um einen Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Sämtliche damit im Zusammenhang stehenden formellen Anforderungen und Vorbereitungen sollen dann erfolgen und vereinbart werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragssteller

 

 

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Anlagen

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