Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss zur Aufstellung einer Satzung für die Ergänzung des Ortsteils Barendorf um einen Teilbereich im südöstlichen Ortseingang.

 

  1. Der Geltungsbereich wird begrenzt:

-        im Norden:  durch Bebauung in der Dorfstraße Haus-Nr. 4,

-        im Osten:  durch landwirtschaftliche Flächen,

-        im Süden:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-        im Westen: durch die Dorfstraße und daran angrenzende Bebauung in der Straße

  mit den Haus-Nr. 1, 2, 3.

Die Planbereichsgrenzen sind nachstehend abgebildet und als Anlage beigefügt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 64 im Ortsteil Barendorf ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB geeignet. Deshalb haben die Antragsteller an die Stadt Grevesmühlen den Antrag gereicht, eine Ergänzungssatzung aufzustellen, um die bauliche Nutzung der Flächen vorzubereiten. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Grevesmühlen als Wohnbauflächen dargestellt.

 

Auf dem Grundstück 64 sollen bis zum südlichen Ortsrand Ergänzungsflächen für eine Bebauung vorbereitet werden. Die Errichtung von Gebäuden in ortstypischer Bauweise ist vorgesehen.

 

Anlass zur Erstellung der Satzung ist der Antrag zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 64 der Gemarkung Barendorf.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten für das Verfahren entstehen nicht, da der Antragssteller nachgewiesen hat, dass dieser finanziell in der Lage ist, das Projekt durchzuführen.

 

 

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Anlagen

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