Vorlage öffentlich - VO/14GV/2020-266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stepenitztal beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 13.528,50 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Beitragssatzes des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von 6,80 €/Beitragseinheit auf 9,30 €/Beitragseinheit.

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2016 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,10 €/ha auf 1,92 €/ha und Jahr.

Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit wie folgt:

  • für den Verband „Stepenitz-Maurine“

 

Nutzungsarten

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof

 

 

-

 

 

13,25

(bisher 9,25)

Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung

 

 

350 % Zuschlag

 

 

49,70

(bisher 35,67)

Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer

 

50 % Abschlag

 

8,04

(bisher 5,47)

Fließgewässer, Hafenbecken

80 % Abschlag

4,91

(bisher 3,21)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • für den Verband „Wallensteingraben-Küste“

 

Nutzungsart

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Verkehr

350 % Zuschlag

41,30

(bisher 40,48)

Wald/Gehölz

50 % Abschlag

6,30

(bisher 5,48)

Gewässer

90 % Abschlag

2,80

(bisher 1,98)

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Anhebung der Gebühr wird vermieden, dass eine Unterdeckung zu Lasten des Haushaltes der Gemeinde Stepenitztal entsteht.

 

 

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Anlagen

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