Vorlage öffentlich - VO/13GV/2020-630

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt, die an der TÜV-Station Gägelow auf privatem Grund vorhandene Anlage weiter zu betreiben. In diesem Fall wird der Bürgermeister beauftragt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen.

 

b) Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss eine weitere BMX-Strecke auf geeigneten Grundstücken einzurichten bzw. bei Wegfall der BMX-Strecke an der TÜV-Station Gägelow einen Ersatz vorzunehmen. In diesem Fall wird das Amt beauftragt zu prüfen, ob das Grundstück 3/115, Flur 1, Gemarkung Proseken zwischen der Kleingartenanlage und den Reihenhäusern am Ahornring dafür genutzt werden darf.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeinde gibt es umfangreiche Diskussionen zum Standort einer BMX-Strecke.

Die vorhandene Strecke an der TÜV-Station Gägelow befindet sich auf privatem Grund und wird lediglich auf mündliche Absprachen hin betrieben. Aufgrund von Anfragen aus der Gemeindevertretung wurde eine Sicht- und Funktionsprüfung durch den TÜV Nord vorgenommen.  Die Prüfbescheinigung ist als Anlage beigefügt. Die aufgeführten Mängel werden durch die Gemeindearbeiter abgestellt.

Bei Weiterbetrieb der Anlage wird sie in die Liste der jährlich durch den TÜV zu prüfenden Objekte aufgenommen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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