Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an die Wasser- und Bodenverbände um 12.787,90 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Beitragssatzes des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von 6,80 €/Beitragseinheit auf 9,30 €/Beitragseinheit.

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2016 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,42 €/ha auf 1,92 €/ha und Jahr.

 

Der Gebührensatz erhöht sich wie folgt:

 

-          1,86 € für Flächen unter 1 ha (derzeit 1,59 €)

-          13,28 €/ha für Flächen über 1 ha (derzeit 9,97 €/ha).

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Anmerkung: Nach Behandlung der Beschlussvorlage durch Finanz- und Hauptausschuss, hat der Wasser- und Bodenverband am 03.12.2020 eine höhere Neukalkulation seiner Gebühren eingereicht, diese ist in die Beschlussvorlage für die Stadtvertretung eingeflossen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Anhebung der Gebühr wird vermieden, dass eine Unterdeckung zu Lasten des Haushaltes der Stadt Grevesmühlen entsteht.

 

 

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Anlagen

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