Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt, den Bürgermeister mit dem Abschluss der vorliegenden Kooperationsvereinbarung mit dem Verein für Jugendeinrichtungen zu beauftragen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Filmstudio Grevesmühlen wird durch die Stadt Grevesmühlen mit jährlich zu beantragenden Zuschüssen für die Personalkosten und mit einem Festbetrag für die Sachkosten bzw. für die Produktion von „Grevesmühlen TV“ unterstützt. Grundlage hierfür sind eine Kooperationsvereinbarung mit dem Trägerverein des Filmstudios „Verein für Jugendeinrichtungen“, dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Stadt Grevesmühlen sowie die Entscheidungen des Kultur- und Sozialausschusses.

 

Im Jahr 2020 beträgt der Zuschuss der Stadt Grevesmühlen für das Filmstudio etwa 17.000,00 €.

 

Mit der neuen Vereinbarung erhält das Filmstudio Planungssicherheit und wird von den jährlichen Beantragungen im Kultur- und Sozialausschuss befreit.

Die Stadt Grevesmühlen leistet weiterhin ihren Beitrag für die Kinder- und Jugendarbeit des Filmstudios und profitiert auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarungen von den Produktionen von „Grevesmühlen TV“.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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