Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-380
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachspende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Maassen
- Verfasser:
- Brigitte Stoffregen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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16.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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24.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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182 kB
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