Vorlage öffentlich - VO/04GV/2009-037
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin
hier: Beschluss über den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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09.11.2009
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Beschlussvorschlag
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin setzt
sich mit den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit auseinander. Es ergeben sich:
-
zu berücksichtigende Stellungnahmen,
-
teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen,
-
nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Die Behandlung der Stellungnahmen wird bei der Vorbereitung
des Entwurfs berücksichtigt.
2.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin billigt die Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
inklusive des Umweltberichtes.
3.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gebilligt.
4.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin sind für die Dauer eines Monats
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei ist auch anzugeben, dass die
Unterlagen mit dem Umweltbericht und den wesentlichen umweltrelevanten
Stellungnahmen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden.
5.
Die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden sind
nach § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
6.
In
der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht
innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan nach §
4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt
bleiben können, wenn die Gemeinde Mallentin deren
Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Flächennutzungsplanes nicht
von Bedeutung ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Mallentin führt das Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes durch.
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind bereits erfolgt. Auf der
Grundlage der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf
erarbeitet und für das weitere Verfahren genutzt.
