Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-364

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt, Frau Schulze’s Antrag grundsätzlich zu bestätigen. Die Ausführung soll mit Fahrradbügeln, wie sie bereits am Spielplatz stehen, erfolgen. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei der Stadt Grevesmühlen.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Frau Karina Schulze, Inhaberin der Eisdiele in der Parkstraße 4 a, hat mit Schreiben vom 20.09.2020 (PE 30.09.2020) den Antrag gestellt, Fahrradständer auf dem öffentlichen Grundstück der Stadt Grevesmühlen zu errichten.

Die Bürgerwiese ist eine öffentliche Sport-, Freizeit-, Erholungsfläche und Grünanlage.

Frau Schulze hat sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen.

Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei der Stadt Grevesmühlen.

Die Materialwahl sollte einheitlich zur Ausführung der Fahrradbügel am Spielplatz passen.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine  

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...