Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-074
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushaltsplan 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Brigitte Stoffregen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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26.10.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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03.11.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß
den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu
erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen
Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen
Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen
für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Nachtragssatzung
und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
