Vorlage öffentlich - VO/14GV/2020-259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal fasst den Beschluss eine Satzung für

den Ortsteil Rodenberg zur Schaffung von Baurecht zu erstellen. In die Betrachtung wird die

Bebauung der Ortslage Rodenberg unter besonderer Berücksichtigung des

Antragsgrundstücks einbezogen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 64 im Ortsteil Rodenberg wurde den

Antragstellern empfohlen, eine Abrundungssatzung aufzustellen. Gleichwohl sind die

Voraussetzungen für die Wahl des Instruments zur Schaffung von Baurecht abzustimmen

und zu erörtern. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal fasst den

Grundsatzbeschluss für die Aufstellung einer Satzung zur Schaffung von Baurecht für das

Flurstück 64. Die Wahl des Instruments ist abzustimmen. Es soll auf dem ursprünglich und

historischen Standort des Wohngebäudes auf dem Flurstück 64 Baurecht geschaffen

werden. Die Anforderungen an den Inhalt einer Satzung werden unter Berücksichtigung der

Zielsetzungen der Antragsteller mit dem Landkreis abgestimmt. Anlass für die Erstellung

einer Satzung ist der Antrag für die Errichtung eines Gebäudes auf dem Flurstück 64. Der

Beschluss zur Aufstellung einer Satzung soll vorsorglich als Bekundung des gemeindlichen

Willens gefasst werden; sollte es Möglichkeiten unter Berücksichtigung des § 35 Abs. 2 oder

§ 35 Abs. 4 BauGB geben, sollen diese vorzugsweise genutzt werden. Die

Anwendungsvoraussetzungen des § 34 BauGB werden geprüft und mit der Behörde

abgestimmt. Auf dem Luftbild ist der antragsgegenständige Grundstücksbereich dargestellt

und umgrenzt. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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