Vorlage öffentlich - VO/14GV/2020-253
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 "Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich von Bonnhagen" der Gemeinde Stepenitztal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Verfasser:
- Bichbäumer, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stepenitztal
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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13.10.2020
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Erledigt
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Bau-, Wege- und Sozialausschuss Gemeinde Stepenitztal
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich von Bonnhagen“ der Gemeinde Stepenitztal.
- Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Bahnlinie und durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Nordosten durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Südosten durch die Gemeindestraße zwischen Bonnhagen und Börzow,
- im Südwesten durch Flächen für die Landwirtschaft.
Das Gebiet ist auf der Übersichtskarte dargestellt.
- Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für die Errichtung von „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO unter Beibehaltung der darunterliegenden landwirtschaftlichen Nutzung. Darüber hinaus bestehen folgende Zielsetzungen:
- Festsetzung der zulässigen Überbauungsmöglichkeiten (überbaubare Grundstücksflächen) sowie der von der Überbauung freizuhaltenden Grundstücksflächen,
- Festsetzung von Verkehrsflächen/Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, die die notwendige Erschließung für das Grundstück gewährleisten,
- grünordnerische Festsetzungen und Festsetzungen zum Artenschutz.
- Das Planverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Stepenitztal fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Flächen an der Bahnlinie zwischen Lübeck und Grevesmühlen nördlich vom Ortsteil Bonnhagen. Die Flächen sind teilweise im Bereich von 110 m Abstand zur Bahnlinie und somit für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nach dem „Erneuerbaren Energien Gesetz“ (EEG) geeignet. Weitere Flächen zwischen der nördlich und westlich der Straße zwischen Bonnhagen und Börzow bis zu den Bahngleisen werden in den Plangeltungsbereich einbezogen. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von rund 33 ha. Die Gemeinde fasst den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unter Berücksichtigung eines Antrages der ENERPARC AG, Büro Magdeburg, Hegelstraße 32, 39104 Magdeburg.
Es handelt sich um folgende Flurstücke:
Gemarkung Flur Flurstück
Bonnhagen 1 2
Bonnhagen 1 6/2
Bonnhagen 1 7
Bonnhagen 1 36
Roxin 1 66/2
Roxin 1 66/4
Die Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird technisch so ausgestaltet, dass der Bahnverkehr durch die Betreibung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht beeinträchtigt wird. Das Plangebiet ist über die Gemeindestraße zwischen Börzow und Bonnhagen erreichbar. Weitere Regelungen erfolgen im Zuge des Planaufstellungsverfahrens. Vorhabenträger ist die ENERPARC AG, Büro Magdeburg, Hegelstraße 32, 39104 Magdeburg.
Die Flächen sind im Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Mallentin und Börzow als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zusammenzuführen und gesamtheitlich um Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen zu ergänzen und im Zusammenhang mit den Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Börzow und Mallentin zu ändern. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan einer Genehmigung bedarf und vor Erstellung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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