Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-041-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 "Hühnerberg"
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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03.11.2009
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung hat die
während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und der Nachbargemeinden mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe
Anlage
Die
Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Gemeinde stellt fest, dass
weder während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch während der
öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben
wurden.
- In der Sitzung des
Bauausschusses am 07.09.2009 wiesen Bürger jedoch darauf hin, dass sich
auf der Fläche im Bebauungsplan Nr. 21 „Hühnerberg“ eine
bereits vor der Wende geschlossene und mit Müll in unbekannter
Zusammensetzung verfüllte Kläranlage befindet. Auf Grund dessen beschließt
die Gemeindevertretung vor dem Satzungsbeschluss eine Altlastenerkundung
durchzuführen. Mit der Durchführung der Altlastenerkundung wird die TÜV
Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG entsprechend ihres Angebots vom
30.09.2009 beauftragt.
- Der Bürgermeister wird
beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie
den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat in ihrer Sitzung am 19.06.2007 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung
„Hühnerberg“ beschlossen.
Das
Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 21 besteht in der Neuordnung der
Gartenanlage und der planungsrechtlichen Ausweisung einer Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „private Gärten“. Durch die Festsetzung von
zulässigen Nutzungen sollen die bestehenden Nutzungskonflikte mit der
benachbarten Wohnbebauung planerisch gelöst werden. Innerhalb der Grünfläche soll
je Garten die Errichtung eines Gartenhauses und einer nicht überdachten
Terrasse zugelassen werden. Des Weiteren sollen südlich der Wohnbebauung des
Wohngebietes „Proseken-Nord“ Gartenflächen mit der laufenden Nummer
1 (Gartenparzellen a, b, c) festgesetzt werden, in denen aus Gründen den
Immissionsschutzes keine Tierhaltung zulässig ist. In den weiter entfernten
Gartenflächen mit der laufenden Nummer 2 soll dagegen eine Tierhaltung, die mit
den Schutzinteressen der Wohnbebauung vereinbar ist, zugelassen werden. Damit
einher geht die Zulässigkeit von Anlagen und Einrichtungen für die Tierhaltung.
Darüber
hinaus soll die überdimensionierte Garagenanlage verkleinert und neu gruppiert
werden. Das Planungsziel besteht daher in der Festsetzung von Flächen von
Garagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.
Abschließend
sollen die durch die Garagenneuordnung frei gewordenen Flächen für die
Errichtung von Einfamilienhäusern vorbereitet werden. Das Planungsziel besteht
daher in diesem Bereich in der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)
gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Nach der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 19.06.2008 bis zum
04.07.2008 erfolgte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.02.2009 der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Der von der Gemeindevertretung gebilligte
Entwurf lag in der Zeit vom 23.03.2009 bis zum 23.04.2009 öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegungen
wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgeben. In der Sitzung des
Bauausschusses am 07.09.2009 wiesen Bürger jedoch darauf hin, dass sich auf der
Fläche im Bebauungsplan Nr. 21 „Hühnerberg“ eine bereits vor der
Wende geschlossene und verfüllte Kläranlage befindet. Bis zum Verfüllen der
Kläranlage soll nach den Bürgerhinweisen Müll in unbekannter Zusammensetzung in
die Klärbecken gebracht worden sein. Bei den Zweckverbänden Wismar und
Grevesmühlen, die erst nach 1990 gebildet worden sind, liegen nach
telefonischer Auskunft keine Unterlagen bzgl. der Standorte der ehemaligen
Klärbecken vor.
Von Seiten des Planers, Herrn
Hufmann, wird empfohlen, auf den zukünftigen Bauflächen Altlastenerkundungen
durchführen zu lassen (Siehe beiliegendes Schreiben vom 15.10.2009).
In der Bauausschusssitzung am
12.10.2009 wurde ebenfalls von der Verwaltung die Durchführung einer
Altlastenerkundung angeregt, damit die Gemeinde ihrer Sorgfaltspflicht
nachkomme.
Nach Abstimmung des Bauausschusses
wurde die Altlastenerkundung abgelehnt. Im Bebauungsplan soll lediglich der
Hinweis eines möglichen Altlastenverdachts auf Grund von Hinweisen aus der
Bevölkerung aufgenommen werden.
