Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Spenden für die Kindertagsstätte „Am Lustgarten“ von Modefriseur Gädert in Höhe von 200,00 Euro sowie aus einer Sammelaktion in Höhe von 432,15 Euro.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendungen führen in der Regel zu Mehreinzahlungen und somit zur Verbesserung des Finanzhaushaltes.               

 

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