Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-050
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Margarete Steffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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03.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bisherige
Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen
bewährt. Dennoch ist es mit Beginn der Wahlperiode 2009/2014 angebracht, dass
die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.
In die nun
vorgelegte Hauptsatzung sind folgende Änderungen/Ergänzungen gegenüber der
derzeit gültigen Hauptsatzung vom 20. Juni 2006 vorgenommen.
Diese sind
im Text rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:
§ 2 Hier wurden die Ortsteile
aufgenommen.
§ 3 Abs. 1 Die ehemals „Soll“-Bestimmung wurde in eine
„Kann“-Bestimmung umgewandelt.
§ 4 Abs. 4 Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen
Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.
§ 5 Abs. 2 Zusätzlich wurde der auf der konstituierenden Sitzung
gebildete Bildungsausschuss aufgenommen.
§ 6 Abs. 3, Punkt 1: Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung
i. V. m. der Kommunalverfassung (§ 35 Abs. 2, Satz 11 und 12 KV M-V)
§ 7 Abs. 3 Zusätzlich wurde eine Entscheidungsbefugnis des
Bürgermeisters zur Auftragsvergabe nach der HOAI in Höhe von 3.000 Euro
aufgenommen.
§ 10 Abs. 2 Die Bewirkungsregelung fehlte in der bisherigen Hauptsatzung.
§ 10 Abs. 3 Zusätzliche Aufnahme der nachrichtlichen
Internetbekanntmachung, jedoch ohne Rechtswirkung.
