Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen bewährt. Dennoch ist es mit Beginn der Wahlperiode 2009/2014 angebracht, dass die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.

 

In die nun vorgelegte Hauptsatzung sind folgende Änderungen/Ergänzungen gegenüber der derzeit gültigen Hauptsatzung vom 20. Juni 2006 vorgenommen.

Diese sind im Text rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:

 

§ 2                   Hier wurden die Ortsteile aufgenommen.

 

§ 3 Abs. 1        Die ehemals „Soll“-Bestimmung wurde in eine „Kann“-Bestimmung umgewandelt.

 

§ 4 Abs. 4        Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.

 

§ 5 Abs. 2        Zusätzlich wurde der auf der konstituierenden Sitzung gebildete Bildungsausschuss aufgenommen.

 

§ 6 Abs. 3, Punkt 1:     Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i. V. m. der Kommunalverfassung (§ 35 Abs. 2, Satz 11 und 12 KV M-V)

 

§ 7 Abs. 3        Zusätzlich wurde eine Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe nach der HOAI in Höhe von 3.000 Euro aufgenommen.

 

§ 10 Abs. 2      Die Bewirkungsregelung fehlte in der bisherigen Hauptsatzung.

 

§ 10 Abs. 3      Zusätzliche Aufnahme der nachrichtlichen Internetbekanntmachung, jedoch ohne Rechtswirkung.

 

 

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