Vorlage öffentlich - VO/09GV/2020-317

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, überplanmäßigen finanzielle Mittel in Höhe von 7.500,00 € für das Vorhaben “Errichtung einer Carportanlage“ bereitzustellen, zu genehmigen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat am Mehrfamilienhaus Steinforter Straße Nr. 11+12 eine Carportanlage errichtet. Für das Vorhaben wurden ab dem Haushaltsjahr 2018 auf dem PSK 52201.09600000-043 Mittel in Höhe von 28.811,17 € bereitgestellt.

 

Da den Wohnungsmietern jedoch auch Abstellräume zur Verfügung gestellt werden sollten und der Carport einen Stromanschluss erhalten sollte, reichten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus.

Für Tischler- und Elektroarbeiten sowie für Material für notwendige Malerarbeiten wurden überplanmäßige Mittel in Höhe von 7.500,00 € benötigt. Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Carportanlage auf ca. 36.300,00 €.

 

Da auf Grund der Corona-Pandemie seinerzeit keine Gemeindevertretersitzung angesetzt war, traf der Bürgermeister am 19.03.2020 folgende Eilentscheidung, gem. § 39, Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V.

 

„Zur Beauftragung der vorgenannten Tischler- und Elektroarbeiten sowie für die Beschaffung von Material für notwendige Malerarbeiten werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 7.500,00 € zur Verfügung gestellt.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung erfolgte über das PSK: 52201.52310001 (Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke WO)

 

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Anlagen

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