Vorlage öffentlich - VO/04GV/2009-031
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Bildung von Teilhaushalten, zum Produktplan und zu den wesentlichen Produkten für den Haushalt 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Maassen
- Verfasser:
- Maaßen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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09.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung
beschließt, den Haushalt der Gemeinde Mallentin in 6 Teilhaushalte gemäß der
Empfehlung der Verwaltung vom 20.10.2009. zu gliedern.
Dem anliegenden
Produktplan wird zugestimmt.
Für das Haushaltsjahr
2010 werden 10 Produkte laut Anlage als wesentliche Produkte definiert und
beschrieben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landtag hat am 14. Dezember 2007 das Gesetz zur
Reform des Gemeindehaushaltsrechts (GVOBl. M-V Nr.19 v. 28.12.2007, S.410)
beschlossen. Nach Artikel 1 § 1 Satz 2 haben die Gemeinden ab dem Haushaltsjahr
2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden
(Doppik) zu führen. Das bisherige kamerale System wird somit abgelöst.
Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass die Gemeinden
durch Beschluss festlegen können, dass die Umstellung vorzeitig innerhalb des
Zeitraumes 2008- 2012 vorgenommen wird.
Dieser Beschluss ist durch die Gemeindevertretung Mallentin
am 14.07.2008 gefasst worden.
Die Umstellung für die Gemeinde Mallentin soll zum
01.01.2010 vorgenommen werden.
Der Stand des Projektes wird durch die Verwaltung in
einem mündlichen Bericht dargelegt.
Die vorliegenden Entwürfe für die Gemeinde Mallentin
basieren auf Empfehlungen der Lenkungsgruppe der Verwaltungsgemeinschaft und
auf Vorgaben des Landes MV.
1.
Festlegung zur Bildung der Teilhaushalte und der Produkte
für den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Mallentin
Gemäß Artikel 1 § 46 (4)
Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 und § 4
GemHVO- Doppik MV vom 25. Februar 2008 besteht der neue Haushaltsplan aus
- dem Ergebnishaushalt
- dem Finanzhaushalt
- den Teilhaushalten
- dem Stellenplan.
Die bisherigen
Einzelpläne werden im Neuen Haushaltsrecht durch Teilhaushalte ersetzt.
Die Bildung der Teilhaushalte kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie
können nach § 4 Absatz 2 GemHVO- Doppik MV entweder nach den vorgegebenen
Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation gegliedert und abgebildet
werden.
Mehrere
Hauptproduktbereiche, Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte können zu
einem Teilhaushalt zusammengefasst werden oder auf mehrere Teilhaushalte
aufgeteilt werden.
Der Hauptproduktbereich
6 „Zentrale Finanzdienstleistungen“ ist als Teilhaushalt
auszuweisen.
Jeder Teilhaushalt
bildet wiederum eine Bewirtschaftungseinheit (= Budget). Gemäß § 14 Abs. 1
GemHVO- Doppik MV sind die Aufwendungen und die Auszahlungen innerhalb eines
Teilhaushaltes grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig; also zwischen den
Produkten aber auch zwischen den verschiedenen Aufwandsarten und
Auszahlungsarten. Durch Haushaltsvermerk kann der Grundsatz der
Deckungsfähigkeit eingeschränkt werden.
Die Verwaltung empfiehlt
für die Gemeinde Mallentin die produktorientierte Darstellung und die Bildung
von 6 Teilhaushalten (Darstellung
siehe Anlage).
Der Vorteil ist die
Abbildung der kommunalen Leistungen als Produkte im Haushalt und nicht die
individuelle Verwaltungsstruktur. Weitere Vorteile sind die Outputorientierung
und die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen in MV oder in Vergleichsringen.
Am Beispiel des
Teilfinanz-/Teilergebnishaushalts 1 wird die künftige Darstellungsweise
aufgezeigt (siehe Anlage).
2.
Festlegung der wesentlichen und sonstigen Produkte für den
Produkthaushalt der Gemeinde Mallentin
Im § 4 Absatz 7 GemHVO-
Doppik MV wird weiterhin geregelt, dass in jedem Teilhaushalt die wesentlichen
Produkte zu beschreiben sind. Dabei sollen Ziele und Kennzahlen zur Grundlage
der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des
jährlichen Haushaltes gemacht werden.
Ziel der Benennung von
wesentlichen Produkten ist die Festlegung von Schwerpunkten für die Entwicklung
und für das Gesamtbudget der Gemeinde.
Die Festlegung der
wesentlichen Produkte kann jährlich geändert werden, da die Kommune jährlich
ihre Schwerpunkte definieren und beschreiben soll.
Während die wesentlichen Produkte anhand der Produktblätter
im Haushaltsplan erläutert und mit Zielen und Kennzahlen versehen werden,
finden sich die sonstigen Produkte lediglich in der Zusammenstellung des
Teilhaushaltes wieder.
Mit der Einladung wird bereits ein Vorschlag der Verwaltung
ausgereicht, welche Produkte als wesentlich und welche als sonstig eingestuft
werden können (siehe Anlage). Es wird darauf hingewiesen, dass bei der
Erstellung des Vorschlages davon ausgegangen wurde, welche Produkte für die
Politik Steuerungsrelevanz besitzen könnten. Auf Basis dieser Festlegungen
werden in den kommenden Wochen die Produktblätter für die wesentlichen Produkte
erstellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,5 kB
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