Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Grevesmühlen“.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bericht des Gemeindeprüfungsamtes ist festgestellt worden, dass es für die geltende Parkgebührenverordnung der Stadt Grevesmühlen keinen rechtskräftigen Beschluss der Stadtvertretung gibt.

 

Laut § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Stadtvertretung über die Höhe der Parkgebühren.

Hierbei geht es nur um die Gebühren auf den von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen. Ordnungswidrigkeiten, die aufgrund der Straßenverkehrsordnung geahndet werden, sind davon nicht betroffen.

Mit Erlass der Verordnung nimmt der Bürgermeister sein Ermessen, ob ein Verwarn- bzw. Bußgeld erhoben wird, vorweg. Dies soll einerseits Willkürentscheidungen vorbeugen und stellt andererseits auch für die Nutzerinnen und Nutzer der Parkflächen eine Sicherheit da, ob und wann Verwarn- bzw. Bußgelder erhoben werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Grevesmühlen“, kurz: „Parkgebührenverordnung“ entsprechend der Anlage.

 

Nach Beratung im Hauptausschuss am 18.08.2020 wurde die Verordnung redaktionell überarbeitet. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Version vom 26.07.2020.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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