Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-319
Grunddaten
- Betreff:
-
EFRE Förderperiode 2014-2020 Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung, 4. Projektaufruf
Beschluss zur Priorität von Einzelprojekten für die Antragstellung im Rahmen des 4. Projektaufrufs 2020 des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Holger Janke
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
10.08.2020
| |||
●
Geplant
|
|
Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
13.08.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
18.08.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.06.2020 ist die Stadt Grevesmühlen vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V aufgefordert worden, bis zum 28. August 2020 konkrete Projektanträge für den 4. EFRE-Projektaufruf im Rahmen der EFRE-Förderung 2014 – 2020, Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung zu stellen.
Nach Rückfrage im Ministerium wurde eine zusätzliche Förderung für den Schulcampus in diesem Aufruf ausgeschlossen.
Die Projektauswahl und deren Reihenfolge haben nach den Hinweisen des Wirtschaftsministeriums in „geeigneter“ Form transparent und öffentlich zu erfolgen. Aufgrund des Einreichungstermins entscheidet der Hauptausschuss über die Projektauswahl und die Festlegung deren Reihenfolge..
Bei der Auswahl der Einzelprojekte für den 3. Projektaufruf sind folgende Ziele zu verfolgen:
a) Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes
b) Verbesserung der städtischen Umweltqualität
c) Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft
Weiterhin ergeben sich aus den Maßgaben des Projektaufrufs zudem einige zu beachtende Vorgaben: Die Maßnahmen müssen hinreichend planerisch vorbereitet sein und beschrieben werden können. Insbesondere ist ein Vorentwurf und/oder eine Kostenschätzung gem. DIN 276 erforderlich. Die Projekte müssen bis zum 30.06.2023 realisiert werden.
Das Mindestbauvolumen muss 100 T€ übersteigen. Die Förderung ist mit 75 % der förderfähigen Kosten benannt worden.
Somit sind folgende zwei Projekte für eine Förderung geeignet:
a) Multifunktionsgebäude mit integriertem Hort
b) Außenanlage des Jugendzentrums, inkl. Umbau des „Toilettenhäuschens“ zum Lager- und Geräteraum
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
75,1 kB
|