Vorlage öffentlich - VO/09GV/2020-312
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Frau Stoffregen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen lt. beiliegender Liste für den jeweils angegebenen Zweck. Aufgrund der Corona-Pandemie soll die Umbuchung aus dem Verwahrkonto in den Haushalt teilweise im Jahr 2021 vorgenommen werden (entsprechend gekennzeichnet). Die Liste beinhaltet die Einzahlungen seit der letzten Gemeindevertretersitzung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro überschritten wurde.
Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und liegt dem Beschluss als Anlage bei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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