Vorlage öffentlich - VO/14GV/2020-242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stepenitztal beschließt die Annahme einer Sachspende der Norddeutschen Kaffeewerke GmbH in Höhe von 451,84 Euro für die Freiwillige Feuerwehr.    

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze ab 100 Euro überschritten wird.

Bei der o.g. Sachspende handelt es sich um 10 Handlampen für die Ortswehr Börzow-Gostorf.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendungen führen in der Regel zu Mehreinzahlungen und somit zur Verbesserung des Finanzhaushaltes.               

 

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