Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den ergänzenden Antrag der Fraktionen SPD und Grevesmühlen.jetzt in folgender Version:

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadtvertretung Grevesmühlen am 21.04.2020 stellten die Fraktionen von SPD und Grevesmühlen.jetzt einen ergänzenden Antrag zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen, die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Diskussion aufgerufen wurde.

 

Danach sollte § 12 der Hauptsatzung um einen weiteren Absatz erweitert ergänzt werden, der wie folgt lautet: „Die pauschalierte funktionsbezogene Aufwandsentschädigung wird für die Zeit vom Tag des Amtsantritts bis zu dem Tag, an dem die ehrenamtliche Tätigkeit endet, gezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. Besteht der Anspruch nicht für den vollen Kalendermonat, wird für jeden Tag ein Dreißigstel der pauschalierten funktionsbezogenen Aufwands-entschädigung gezahlt. Die sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen sind monatlich zu zahlen.“ Nach Diskussion im Hauptausschuss wurde der Antrag inhaltlich geändert. Die Worte „im Voraus“ wurden ersetzt durch die Worte „zum Monatsende“.

 

Der Antrag der Fraktionen kann der Anlage in Kopie entnommen werden.

 

Die antragsgemäße Ergänzung des § 12 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen passt jedoch systematisch nicht ohne weiteres an das Ende des bisherigen § 12, weil sich aus der gewünschten Neuregelung zwangsläufig Streichungen in den Absätzen 2 und 3 ergeben. Der Antrag lässt offen, ob die 1/30stel-Regelung nur bei Amtsantritt und –ende greifen soll, oder auch in anderen Fällen der Verhinderung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger. Ebenso wurde nicht formuliert, ob die monatliche Zahlung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen auch für die Sockelbeträge und den Auslagenersatz für die Teilnahme am digitalen Sitzungsdienst erfolgen soll. Daher ist der Anlage ein Vorschlag der Verwaltung zu entnehmen, der versucht, die dem Antrag zu entnehmende Absicht bestmöglich in die Hauptsatzung einzufügen. Offen bleibt aber auch danach noch die Frage, ob das bei den Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern entfallende Dreißigstel jeweils den Stellvertretungen auf Nachweis der Übernahme der Amtsgeschäfte zugeschlagen werden soll. Nachweise über Verhinderungs- oder Vertretungszeiten könnten anhand eines von den Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern auszufüllenden Kalenderblatts erbracht werden, für welches der Anlage ein Muster beigelegt ist.

 

Der Beschlussvorschlag ist aus den genannten Gründen offen gestaltet, weil sich die abschließend gewollte Version womöglich erst aus einer erneuten Diskussion ergibt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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