Vorlage öffentlich - VO/06GV/2020-251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Roggenstorf für das Jahr 2020.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Hebesätze der Haushaltssatzung treten erst mit Genehmigung des Haushaltes durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft. Bis zur Genehmigung behalten die bisherigen Hebesätze aus dem Vorjahr ihre Gültigkeit. Die Gemeinde hat jedoch mit dem Haushaltssicherungskonzept eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer beschlossen. Da mit einer rechtzeitigen Genehmigung der Haushaltssatzungen vor dem 30.06.2020 wegen des ausstehenden Jahresabschlusses 2017 nicht mehr zu rechnen ist, ist es erforderlich, eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen, um die zusätzlichen Erträge dennoch realisieren zu können.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinzahlungen von ca. 1.350 € aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A.

Mehreinzahlungen von ca. 5.400 € aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B.

Mehreinzahlungen von ca. 10.000 € aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer.

 

 

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Anlagen

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