Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-265
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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21.04.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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15.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 25. November 2019 fand in Grevesmühlen ein Bürgerforum statt. Dieses war initiiert durch das Ministerium für Inneres und Europa und der Innenminister, Herr Lorenz Caffier, hatte seinen Besuch angekündigt. Anlässlich dieses Ereignisses wünschte sich der Seniorenbeirat der Stadt Grevesmühlen bessere Mitwirkungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen für seine Tätigkeit für die Seniorinnen und Senioren der Stadt und fragte deshalb am 18. Dezember 2019 per Mail beim Ministerium nach Möglichkeiten, wie dieser Wunsch umgesetzt werden könne.
Die beiliegende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen trägt diesem Wunsch durch Aufnahme der Rechte und Pflichten des Seniorenbeirats in die Hauptsatzung Rechnung.
Zudem wurde der Umlegungsausschuss zur vollständigen Darstellung der Ausschüsse der Stadtvertretung mit in die Hauptsatzung aufgenommen.
Der Hauptausschuss der Stadtvertretung Grevesmühlen hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 eine Änderungsempfehlung zum ausgereichten Satzungsentwurf beschlossen. Diese ist in der Anlage zu 2. farblich in rot hervorgehoben.
Zudem ist anlässlich der Überarbeitung ein redaktioneller Fehler aufgefallen, der in der Anlage zu 2. farblich in orange hervorgehoben ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
KEINE. Die Stadt Grevesmühlen hat im aktuellen Haushalt ein Budget von 20.000,- € für Seniorenarbeit vorgesehen. Die Mittel dienen zur Unterstützung und Initiierung von Projekten, die sich explizit an Seniorinnen und Senioren richten oder die geeignet sind, die Seniorenarbeit, wie beispielsweise Seniorenkonferenzen, Kulturveranstaltungen oder Ähnliches zu fördern. Durch die Aufnahme des Seniorenbeirats die Hauptsatzung ändert sich an diesen finanziellen Rahmenbedingungen nichts.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,4 kB
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