Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-039
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Gemeinde Warnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Margarete Steffen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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07.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bisherige
Hauptsatzung der Gemeinde Warnow hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen
bewährt. Dennoch ist es mit Beginn der Wahlperiode 2009/2014 angebracht, dass
die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.
In die nun
vorgelegte Hauptsatzung sind folgende Änderungen/Ergänzungen gegenüber der
derzeit gültigen Hauptsatzung vom 11. Juli 2005 vorgenommen.
Diese sind
im Text rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:
§ 2 Hier wurden die Ortsteile
aufgenommen.
§ 3 Abs. 1 Die ehemals „Soll“-Bestimmung wurde in eine
„Kann“-Bestimmung umgewandelt und eine mögliche Begrenzung auf
Ortsteile definiert.
§ 4 Abs. 4 Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen
Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.
§ 6 Abs. 2
Punkt 1: Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i. V. m. der
Kommunalverfassung (§ 35 Abs. 2, Satz 11 und 12 KV M-V)
§ 6 Abs. 2-5 Die Wertgrenzen für die Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters
wurden der in den Gemeinden allgemein gängigen Praxis angepasst. Hierdurch wird
eine Verringerung der Notwendigkeit von Eilentscheidungen des Bürgermeisters
erreicht; in der Folge auch eine Verringerung der Bestätigungen dieser
Eilentscheidungen durch die Gemeindevertretung. Folgende konkrete Änderungen
der Wertgrenzen wurden vorgenommen:
HS alt Entwurf HS neu
§ 6 Abs. 2 Punkt 2: überplanm.
Ausgaben 10 % der HHSt. 5.000
max.
3.000
außerplanm. Ausgaben 600 2.000
§ 6 Abs. 2 Punkt 3 Belastung von
Grundstücken 600 1.000
Darlehen 11.000 10.000
Kreditaufnahme
52.000 50.000
§ 6 Abs. 3 Vergabe nach VOL 600 1.000
Vergabe nach VOB
3.000 25.000
Neuaufnahme HOAI
- 3.000
§ 6 Abs. 5 Erklärungen (=
einfache
Unterschriftsbefugnis) 3.000 5.000
Erklärungen vor Gericht 3.000 5.000
§ 8 Abs. 1 Die Bezugsquelle der öffentlichen Bekanntmachungen wurde
angepasst.
§ 8 Abs. 3 Zusätzliche Aufnahme der nachrichtlichen Internetbekanntmachung,
jedoch ohne Rechtswirkung.
