Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-036
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr.3 der Gemeinde Warnow "Ferienanlage an der Wasserburg"
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Warnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.10.2009
|
Beschlussvorschlag
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow beschließt die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der
Wasserburg“ in Großenhof.
2.
Die
Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow
„Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof wird gebilligt.
3.
Die
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an
der Wasserburg“ in Großenhof ist nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist
anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage
an der Wasserburg“ in Großenhof während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4.
Die
Bekanntmachung der Satzung darf nicht vor Übergabe der vereinbarten notariellen
Verträge entsprechend § 2 Abs. 1 bis 3 des Städtebaulichen Vertrages zur Absicherung der Forderungen des
Abwägungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3 erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der
Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 27.05.2009 und der Ergänzung vom
07.10.2009 sowie der getroffenen Vereinbarung zu Kompensationsmaßnahmen und dem
Beschluss über den städtebaulichen Vertrag kann nun der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan gefasst werden.
Die
rechtskräftige Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 darf
erst nach Erfüllung der entsprechenden Forderungen aus dem städtebaulichen
Vertrag zwischen der Gemeinde und der Eigentümergemeinschaft vorgenommen
werden.
