Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-033
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr.3 der Gemeinde Warnow "Ferienanlage an der Wasserburg"
hier: Ergänzender Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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07.10.2009
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Beschlussvorschlag
1.
Der
Abwägungsbeschluss vom 27.05.2009 der Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow
zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienanlage an der
Wasserburg“ wird hiermit ergänzt (s. Anlage). Die ergänzende Abwägung
wird von der Gemeindevertretung lt. Anlage beschlossen.
2.
Diejenigen,
die Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen haben, sind über das Ergebnis in
Kenntnis zu setzen.
3.
Auf
der Grundlage des Abwägungsbeschlusses ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Warnow hatte bereits den Abwägungsbeschluss am 27.05.2009
gefasst.
Unter Berücksichtigung neuester Anforderungen und Abstimmungen wird der
Abwägungsbeschluss ergänzt.
Hierzu gehört insbesondere, dass die Stellungnahme eines Bürgers mit
einbezogen wird. Hier werden die Belange nicht berücksichtigt, weil die
Gemeinde kein Einfluss auf Feuerwerke hat. In der Begründung wird eine Passage
aufgenommen.
Im Zusammenhang mit der Abwägung hat sich ergeben, dass die
Löschwasserbereitstellung abschließend über einen Weg, der im
Flurneuordnungsverfahren geregelt wird, gesichert werden kann. Dies wird
berücksichtigt und entsprechend dargestellt und in den Unterlagen ergänzt.
Sämtliche Belange der Wald- und Ausgleichs-/Ersatzproblematik sind
abschließend geregelt. Die Funktion von Grundstücken für die Ver- und
Entsorgung ist gegeneinander und untereinander gesichert. Die Abwägung vom
27.05.2009 wird hiermit ergänzt.
Zur Umsetzung der
Festlegungen und Forderungen aus dem Abwägungsbeschluss wird der Gemeinde
empfohlen einen Städtebaulichen Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft der
Wochenendhäuser im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 3 abzuschließen.
