Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-032
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe Straßenbau "Dorfstraße Bössow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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07.10.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom
18.08.2009 zur Auftragvergabe zum Ausbau der Dorfstraße in Bössow, Sachkonto
63000.960300.
Der
Auftrag wurde erteilt an die Firma: ASGARD
Baugesellschaft
mbH & Co. KG
Dorfanger
7
23966
Groß Krankow
Die
Auftragssumme beträgt 128.487,25 Euro.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auftragsvergabe
Baumaßnahme: Ausbau Dorfstraße Bössow
Sachkonto:
63000.960300
Gemäß § 39
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern traf der
Bürgermeister
folgende Eilentscheidung:
Er erteilte
der Firma ASGARD
Baugesellschaft
mbH & Co. KG
Dorfanger
7
23966
Groß Krankow
den Auftrag
in Höhe von 128.487,25 Euro zur
Durchführung der o. g. Baumaßnahme.
Nach
öffentlicher Ausschreibung erfolgte am 17.08.2009 die Submission für die o. g.
Baumaßnahme. 8 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Nach
Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ingenieurbüro Wittenburg aus
Wölschendorf unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Bieter wurde
empfohlen, der o. g. Firma den Auftrag zu erteilen.
In der
Haushaltsstelle 63000.960300 stehen 126.000,00 Euro zur Verfügung. Die
voraussichtliche Abrechnungssumme beträgt jedoch 136.000,00 Euro.
(Firma ASGARD
128.500,00 Euro plus Honorar Planer 7.500,00 Euro)
Die
Mehrkosten werden gedeckt durch die Mehreinnahme bei der Haushaltstelle
81000.210000.
Für die
nächste ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung war noch kein Termin
festgelegt. Um den Abruftermin einhalten zu können und somit die Zuwendung
nicht zu gefährden, musste der Bürgermeister von seinem Recht der
Eilentscheidung Gebrauch machen.
Gemäß § 5
Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Warnow entscheidet der Bürgermeister über
die Vergabe von Aufträgen nach der VOB bis zum Wert von 3.000,00 Euro.
Ein
Beschluss zur Auftragsvergabe der Gemeindevertretung ist erforderlich.
Diese
Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.
