Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-031
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur überplanmäßigen Ausgabe "Straßenbau Dorfstraße Bössow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Warnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.10.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur überplanmäßigen Ausgabe für die HH-Stelle 63000.960300 Straßenbau Dorfstraße Bössow in Höhe von 10.000,00 Euro.
Die überplanmäßige Ausgabe wird gedeckt durch die Mehreinnahmen bei der HH-Stelle 81000.210000 Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Überplanmäßige Ausgabe
Sachkonto 63000.960300 Straßenbau Dorfstraße Bössow
Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39, Abs. 3 KV- M-V
Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister folgende Eilentscheidung:
Er genehmigte die überplanmäßige Ausgabe für das Sachkonto 63000.960300 Ausbau Dorfstraße Bössow in Höhe von 10.000,00 Euro.
Nach öffentlicher Ausschreibung erfolgte am 17.08.2009 die Submission für die o. g. Baumaßnahme. 8 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ingenieurbüro Wittenburg aus Wölschendorf unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Bieter wurde empfohlen, der der Firma ASGARD aus Groß Krankow den Auftrag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 128.487,25 Euro.
In der Haushaltsstelle 63000.960300 stehen 126.000,00 Euro zur Verfügung. Die voraussichtliche Abrechnungssumme beträgt jedoch 136.000,00 Euro. (Firma ASGARD 128.500,00 Euro plus Honorar Planer 7.500,00 Euro)
Die Mehrkosten werden gedeckt durch die Mehreinnahme bei der Haushaltstelle 81000.210000 Elektrizitätsversorgung: Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen.
Für die nächste ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung war noch kein Termin festgelegt. Um den Abruftermin einhalten zu können und somit die Zuwendung nicht zu gefährden, musste der Bürgermeister von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Warnow entscheidet der Bürgermeister bei überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Wert von 3.000,00 Euro.
Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist erforderlich.
Diese Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.
