Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-238
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Baubauungsplan Nr. 34.2 "Wohngebiet Mühlenblick -Erweiterung" östlich des Rosenweges der Stadt Grevesmühlen
hier: Städtebaulicher Vertrag über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Verfasser:
- S. Bichbäumer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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05.03.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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10.03.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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17.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 34.2 „Wohngebiet Mühlenblick –Erweiterung“ östlich des Rosenweges auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß Anlage an den Vorhaben- und Erschließungsträger:
Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH
Geschäftsführerin Frau Uta Woge
August-Bebel-Straße 17
23936 Grevesmühlen
2. Der Bürgermeister und die 1. Stellvertreterin werden beauftragt mit der Geschäftsführerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag entsprechend der Anlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.
Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 34.2 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag.
Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Kosten zum Staukanal.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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479 kB
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3
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(wie Dokument)
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32,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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33 kB
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