Vorlage öffentlich - VO/09GV/2009-025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 24.08.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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22.10.2009
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung
bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 24.08.2009 zur
außerplanmäßigen Ausgabe für die Haushaltsstelle 63000.655000 „Gerichts-
und Sachverständigenkosten“ (Machbarkeitsstudie zur Sanierung der
Schlossstraße im Ortsteil Schönhof) in Höhe von 2.858,86 Euro für das
Haushaltsjahr 2009.
Die Deckung erfolgt durch
eine nicht geplante Zuwendung des Amtes für Landwirtschaft in Höhe von 1.858,25
Euro (Haushaltsstelle 63000.171000) und durch die Mehreinnahmen aus der
Dividende der E.ON edis AG in Höhe von 1.000,61 Euro (Haushaltsstelle
81000.210000).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 39 (3) der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern traf der
Bürgermeister folgende Eilentscheidung:
Er genehmigte eine außerplanmäßige
Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.655000 (Gerichts- und
Sachverständigenkosten) für eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung der
Schlossstraße im Ortsteil Schönhof in Höhe von 2.858,86 Euro für das
Haushaltsjahr 2009.
Die Deckung erfolgt durch
eine nicht geplante Zuwendung des Amtes für Landwirtschaft Wittenburg in Höhe
von 1.858,25 Euro (Haushaltsstelle 63000.171000) und durch Mehreinnahmen aus
der Dividende der E.ON edis AG in Höhe von 1.000,61 Euro (Haushaltsstelle
81000.210000).
Gemäß Hauptsatzung § 5 Abs.
2 der Gemeinde Testorf-Steinfort entscheidet der Bürgermeister bei
außerplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze von 2.000,00 Euro je
Ausgabefall.
Dieser Beschluss bedarf der
nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.
Begründung der
Eilbedürftigkeit:
Durch das Amt für
Landwirtschaft Wittenburg wurden der Gemeinde 1.858,25 Euro für eine
Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Schlossstraße in Ortsteil Schönhof
bewilligt. Allerdings wurde der Durchführungszeitraum sehr knapp bemessen.
Diese Maßnahme ist bis zum 28.08.2009 umzusetzen. In diesem Zeitraum hat auch
der Mittelabruf zu erfolgen, wobei die Rechnung bereits überwiesen sein muss.
Die Rechnung des Ing.-Büros
Dr. Busch, Ivers, Dr. Wobschal in Höhe von 2.858,86 Euro hat in der Verwaltung
am 20.08.2009 vorgelegen.
Für die nächste ordentliche
Sitzung der Gemeindevertretung war noch kein Termin festgelegt. Um den
Abruftermin einhalten zu können und somit die Zuwendung nicht zu gefährden,
musste der Bürgermeister von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.
