Vorlage öffentlich - VO/14GV/2020-228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gemeinde Stepenitztal führt eine grüne Flagge. In ihrer Mitte liegt, zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs ausmachend, das Gemeindewappen.

Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.10.2019 zu einem Gemeindewappen und einer Gemeindeflagge wurde von der unteren Rechtsaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg beanstandet. Durch den Verweis auf eine Anlage mit der Beschreibung der Flagge ist der Beschluss nicht hinreichend bestimmt und entspricht so nicht den gesetzlichen Anforderungen.

In dem neu zu fassenden Beschluss ist die Beschreibung der Flagge enthalten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

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Anlagen

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