Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-053
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 "Wohnbebauung Karl-Marx-Straße" der Stadt Grevesmühlen gemäß § 12 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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03.09.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.09.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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05.10.2009
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Beschlussvorschlag
1. Mit Antrag vom 20.08.2009 hat der Vorhabenträger,
Herr Prof. Jan Hendrik Rootering, vertreten durch U. Leitner Immobilien &
Objektverwaltung, Postfach 0154 in 82042 Pullach, um die Einleitung des Verfahrens zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück des
„ehemaligen Diamantgewerbeparks“ in Grevesmühlen, K. Marx-Straße
14, ersucht (s. Anlage).
2. Der Vorhabenträger beabsichtigt in dem Gebiet
insgesamt 78 WE (3-geschossig) in 2 Bauabschnitten zu realisieren, wovon 42 WE
als „Barrierefreies Betreutes Wohnen“ und 36 WE als
„Barrierefreies Wohnen“ geplant sind zu errichten (s. Anlage). Das Vorhaben soll auf den in der Anlage
bezeichneten Flurstücken der Flur 5 Gemarkung Grevesmühlen realisiert werden,
wobei der konkrete Geltungsbereich mit dem Aufstellungsbeschluss festzulegen
ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob vorrangig eine
Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB für den Bauabschnitt I (straßenseitige
Bebauung) in Frage kommt.
3. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke
liegen im unbeplanten Innenbereich der
Stadt Grevesmühlen und sind im Flächennutzungsplan als „Besonderes
Wohngebiet“ dargestellt. Zur Realisierung der Vorstellungen des
Vorhabenträgers ist eine Überplanung der Fläche durch die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der
Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und soll deshalb im
Beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Mit der Planung
soll das Planungsbüro Mahnel, R.-Breitscheid-Str.11 in Grevesmühlen, beauftragt
werden.
4. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen
beschließt dem Antrag des Vorhabenträgers unter der Voraussetzung der Übernahme
sämtlicher anfallenden Kosten zu zustimmen. Dies ist in einem städtebaulichen
Vertrag zu regeln.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der
Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über
die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu
entscheiden.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf
Leitbilder |
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Leitbild 1 |
Leitbild 2 |
Leitbild 3 |
Leitbild 4 |
Leitbild 5 |
Leitbild 6 |
Leitbild 7 |
Leitbild 8 |
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Projekt 19 |
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