Informationsvorlage - VO/12SV/2020-214

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Kämmerin informiert die Ausschussmitglieder über die wesentlichen Änderungen aus dem Doppik-Erleichterungsgesetz und der Doppik-Erleichterungsverordnung.

 

Mit dem Inkrafttreten des Doppik-Erleichterungsgesetzes und der Doppik-Erleichterungsverordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik einschließlich ihrer Anlagen (GemHVO-GemKVO-DoppVV M-V) am 1. August 2019

ist ein umfassender Reformprozess zur kommunalen Haushaltswirtschaft abgeschlossen.

 

Mit der Überarbeitung des Regelwerks ist dem Anliegen der Verwaltungspraxis und insbesondere der ehrenamtlichen Gemeindevertreter nach einer Vereinfachung, verbesserten Transparenz sowie einem höheren Maß an Rechtssicherheit bei der Anwendung haushaltswirtschaftlicher Regelungen Rechnung getragen worden. Die Mehrzahl der Änderungsvorschläge hat eine in der Verantwortung der kommunalen Landesverbände vorübergehend gebildete Arbeitsgruppe eingebracht, hier haben insbesondere die seit der Einführung der kommunalen Doppik gewonnenen Praxiserfahrungen Berücksichtigung gefunden.

 

Mit dieser Information werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

 

 

 

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Anlagen

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