Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-035
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 01.08.2006 bis 31.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Gägelow
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Vorberatung
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15.09.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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22.09.2009
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Bereit
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Sozialausschuss Gägelow
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Vorberatung
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Bereit
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Bildungsausschuss Gägelow
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt unter Beachtung
der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg- Vorpommern
(Schulentwicklungsplanungsverordnung – SEPVO MV) vom 4. Oktober 2005
folgende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des
Landkreises Nordwestmecklenburg für den
Planungszeitraum vom 01.08.2006 bis 31.07.2011 bei der Landrätin des
Landkreises Nordwestmecklenburg zu beantragen:
Die Antragstellung des Ausnahmetatbestandes für unzumutbare
lange Schulwegzeiten für die Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 bei Aufhebung der
Schule.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom
16. Februar 2009 für das Land Mecklenburg- Vorpommern vom 13. Februar 2006
i.V.m. der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-
Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung – SEPVO MV) vom 4.
Oktober 2005 sind nach § 45 i.V.m. § 143 Abs. 9 SchulG M-V neue Regelungen zur
Bildung der Eingangsklassen festgelegt worden.
Auszug Schulgesetz § 45 Abs. 4:
„Für einen geordneten Schulbetrieb sind grundsätzlich
folgende Mindestzügigkeiten und Schülermindestzahlen für die Bildung von
Eingangsklassen festgelegt:
3. für die Regionale Schule mindestens Zweizügigkeit bei
mindestens 36 Schülern. Diese Schülermindestzahl und Mindestzügigkeit können
auf Antrag des Schulträgers mit Genehmigung der obersten Schulaufsichtsbehörde
unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten entstehen
würden. In diesem Fall beträgt die
Schülermindestzahl 22.
Durch das Ministerium, für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg- Vorpommern wurden die Träger der Schulentwicklungsplanung
aufgefordert ihre Schulentwicklungsplanung zu aktualisieren.
In Auswertung der entsprechenden Busfahrpläne für den
Schuleinzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken würden für
eine Vielzahl von Schülern bei Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegzeiten
bestehen.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg, als
Träger der Schulentwicklungsplanung und als Träger der Schülerbeförderung,
sollte durch den Schulträger ein entsprechender Beschluss zur Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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