Vorlage öffentlich - VO/13GV/2019-532

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021.

 

Dem Haushaltsplan liegt die Wirtschafts- und Finanzplanung des kommunalen Unternehmens bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen ist.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

            

 

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Anlagen

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