Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt für das Gebiet, Wohnpark „Am Ploggensee“ gemäß § 141 Abs. 3 BauGB die Einleitung bzw. den Beginn vorbereitender Untersuchungen zur Feststellung städtebaulicher Missstände im Sinne des § 136 BauGB.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gebiet, Wohnpark „Am Ploggensee“ wurde als Gebiet mit städtebaulichen Missständen und Defiziten ermittelt. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt deshalb, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Notwendigkeit für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Gebiet des Ploggenseeringes.

 

Als vorläufige Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtmaßnahme werden bestimmt:

 

  • Schaffung zeitgemäßer, generationsgerechter Wohnverhältnisse unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Digitalisierung
  • Herstellung zukunftsfähiger Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Verbesserung der Situation des fließenden und ruhenden Verkehrs, Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Gestaltung des Wohnumfeldes

 

Ein Lageplan (Maßstab 1:5.000, vom 11.11.2019), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Die Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Beauftragung eines geeigneten Büros für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen vorzubereiten, alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsbereich zu fördern, sowie Vorschläge zur beabsichtigten städtebaulichen Gesamtmaßnahme entgegenzunehmen.

 

Dem Beschluss über die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme gehen die vorbereitenden Untersuchungen voraus. Diese sind erforderlich, um die Beurteilungsgrundlagen für die Notwendigkeit und die Durchführungschancen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme zu erhalten. Zielstellung ist:

  1. Aufschluss über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Probleme des Gebietes zu erlangen. Diese dienen insoweit der Feststellung, ob städtebauliche Missstände als Voraussetzung der förmlichen Festlegung als Gebiet einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme vorliegen. Hierbei sollen auch die allgemeinen Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtmaßnahme festgestellt werden.
  2. Ermittlung realistischer Umsetzungsziele. Dies ist notwendig, da die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen dem Zügigkeitsgebot unterliegt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und der StBauFR M-V wird zunächst etwa die Kostengröße von 25.000,- € erreichen.

Die Deckung erfolgt aus dem PSK 51101.56255000 Städtebaul. Planung/ Geodaten / Raumplanung.

Diese Untersuchungen sind die Grundlage, eventuelle Städtebaufördermittel für die Sanierung des Gebietes zu akquirieren.

 

 

 

 

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Anlagen

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